Rechtsprechung
RG, 24.06.1942 - IV 53/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist die verneinende Abstammungsklage mutwillig und ein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers zu verneinen, weil dieser für seine Behauptung, nicht der Vater des Beklagten zu sein, keine bestimmten Beweise anzutreten vermag? 2. Ist dem Antrag auf Anordnung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 169, 223
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.04.1952 - IV ZR 136/51
Versorgungsvertrag
Inwieweit in dem von der Offizialmaxime beherrschten Verfahren der §§ 640 ff ZPO andere Grundsätze gelten, kann hier unerörtert bleiben (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 21.6.1951 - IV ZR 66/50, RGZ 168, 385; 169, 223, 282 ff [284]). - BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58
Gefallenengedenktafel
Außerdem ist ein Beweisanerbieten, trotz Erheblichkeit und Beweisbedürftigkeit des Beweisthemas, dann unbeachtlich, wenn der Beweis lediglich zu Ausforschungszwecken auf bloße Vermutungen hin angetreten ist und die Beweisaufnahme erst die Grundlage zu neuen Behauptungen abgeben soll (RGZ 169, 223, 224;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. § 115 S. 541 f).